Wie lange ist eine Ölheizung noch erlaubt?
Bei einer anstehenden Sanierung der Ölheizung fragen sich aktuell viele Kunden, ob diese noch durch eine weitere Anlage mit dem Brennstoff Öl ersetzt werden darf. Die Antwort darauf lautet: Ja! Zwar sieht das Klimaschutzprogramm vor, dass Ölheizungen ab 2026 nur noch in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern wie beispielsweise der Solarthermie, eingebaut werden dürfen (Ausnahmen bestehen für Gebäude, die nicht an das Gas- bzw. Fernwärmenetz angeschlossen werden können und bei denen eine anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien nicht möglich ist). Doch besteht für nahezu alle Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus Bestandschutz. Für Sie heißt das Folgendes: bis zum Jahr 2026 dürfen Sie weiterhin Ihre alte Ölheizung gegen eine neue austauschen (auch ohne erneuerbare Energien) und diese auch über das Jahr 2026 hinaus nutzen.
Überlegen Sie Ihre Heizung auszutauschen, aus zwei mach eins:
Eine Hybridheizung für effizientes Heizen
Die Hybridheizung ist eine Kombination mehrerer Wärmeerzeuger in einem Heizsytem, mit Ihr gelingt es, möglichst effizient und sparsam zu heizen.
Meist wird ein Öl- oder Gasbrennwertgerät mit erneuerbare Wärmeerzeugung, wie zum Beispiel einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Holzheizung kombiniert.
Vorteil an diesen System liege in der Unabhängigkeit von Schwankungen und Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe.